Der Bundesrat sieht die Bezahlkarten für Asylsuchende als wenig zielführend an. Deutschland hatte kürzlich beschlossen, eine solche Karte einzuführen.
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Laut dem Bundesrat ist es derzeit schwierig, die Wirksamkeit von Debitkarten anstelle von Bargeld einzuschätzen. (Symbolbild) - Philipp von Ditfurth/dpa

Der Bundesrat hält Bezahlkarten für Asylsuchende für eine wenig zielführende Idee. Es sei «fraglich, ob mit der Einführung von Bezahlkarten anstelle von Bargeld tatsächlich Missbrauch bekämpft oder sogar vermieden werden könnte». Deutschland hatte kürzlich beschlossen, eine solche Karte einzuführen.

Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Mike Egger (SVP/SG). Überdies liege es in der Kompetenz und im Ermessen der Kantone, ob und inwieweit die Sozialhilfe als Geld- oder als Sachleistung ausgerichtet werden solle. «Dem Bund steht in diesem Bereich kein Weisungs- oder Aufsichtsrecht zu», schreibt die Regierung.

Kantone entscheiden über Form der Ausrichtung

In Deutschland hatten sich Bund und Länder kürzlich darauf geeinigt, dass Asylbewerber in Zukunft einen Teil der finanziellen Sozialhilfe nicht mehr als Bargeld, sondern in Form einer Debitkarte erhalten. Dies, um zu vermeiden, dass die Gelder missbräuchlich verwendet werden. Egger befürchtet, dass Asylsuchende nun von Deutschland in die Schweiz ausweichen könnten, wo sie weiterhin über Bargeld verfügen.

Laut dem Bundesrat ist es derzeit schwierig, die Wirksamkeit von Debitkarten anstelle von Bargeld einzuschätzen. Er erachtet die Gefahr, dass Geldleistungen zweckentfremdet oder sogar missbraucht werden, aber als gering, wie er zum Vorstoss schreibt. Vollumfänglich ausgeschlossen werden könne Missbrauch jedoch mit keinem System.

Kein System kann Missbrauch vollständig ausschliessen

Wenn die Kantone Geldleistungen ausrichten, steht es ihnen auch frei, über die Form der Ausrichtung zu bestimmen – sei dies beispielsweise im Rahmen von Bargeldauszahlungen am Schalter, elektronischen Zahlungssystemen wie Banküberweisungen oder mittels Debitkarten.

Beispielsweise die Kantonsregierungen in Zürich und in Baselland hatten kürzlich bereits verlauten lassen, dass sie die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende ablehnen.

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